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   BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97   

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BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97 (https://dejure.org/1998,1406)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1998 - IX ZR 427/97 (https://dejure.org/1998,1406)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - IX ZR 427/97 (https://dejure.org/1998,1406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpfändungsvertrag; Bestellung eines Pfandrechts für zukünftige Forderungen; Gläubigerverwertungsrechte

  • Judicialis

    DDR/StaatsbankG § 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes über die Staatsbank Berlin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    ZGB-Pfandrecht für künftige Forderungen der Staatsbank Berlin

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    DDR-StaatsbankG § 1a
    Unwirksamkeit der Verpfändung künftiger Forderungen vor Übergang der Altkreditforderungen der DDR-Staatsbank auf die Deutsche Kreditbank

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkursbeschlag als haftungsrechtliche Vermögensposition der Gläubiger fällt unter Schutz des Art. 14 GG; keine nachträgliche Beseitigung von Gläubigerverwertungsrechten durch § 1 a StaatsbankG

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1479
  • ZIP 1999, 610
  • MDR 1999, 493
  • NJ 1999, 209
  • WM 1999, 314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich unzulässig; es ist dem Gesetzgeber nur ausnahmsweise gestattet, wenn zwingende Gründe des gemeinen Wohls oder ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzbedürftiges Vertrauen des einzelnen eine Durchbrechung des staatlichen Rückwirkungsverbots rechtfertigen (BVerfGE 72, 200, 258).

    Das Rückwirkungsverbot kann insbesondere dann außer Kraft gesetzt sein, wenn der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückwirkt, mit der Regelung rechnen mußte (BVerfGE 37, 363, 397 f; 45, 142, 173 f; 88, 384, 404) oder eine unklare oder verworrene Rechtslage bestand (BVerfGE 72, 200, 259).

    Auch der Rechtfertigungsgrund einer ungesicherten Rechtslage läßt keinen Eingriff in eigentumsgleich gewährleistete Rechtspositionen - dazu gehören auch dingliche Rechte wie das Gläubigerpfandrecht in Form des Konkursbeschlags - zu, der die in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 GG gezogenen Grenzen nicht einhält (BVerfGE 72, 200, 258).

  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Wie der Senat mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (IX ZR 341/95, ZIP 1998, 257, 259 ff; zustimmend Henckel EWiR 1998, 219 f; Smid WUB VI G. § 10 GesO 4.98), das das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, dargelegt hat, ließ das Zivilgesetzbuch der DDR die Bestellung eines Pfandrechts für zukünftige Forderungen zu der Zeit, als die 4. Kreditverordnung erlassen wurde, nicht zu.

    Auch das ist im Urteil vom 11. Dezember 1997 (aaO S. 260) näher ausgeführt; der Senat hält an dieser Rechtsauffassung fest.

    Zwar wirkt, wie der Senat ebenfalls bereits dargelegt hat (Urt. v. 11. Dezember 1997 aaO S. 261), die Handelsregistereintragung vom 17. April 1991 auf den Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages zurück, so daß die Klägerin am 21. Juni 1990 als Inhaberin der Kreditforderungen angesehen werden konnte.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Mit einem solchen Inhalt liefe die Regelung auf eine Enteignung hinaus (vgl. BVerfGE 58, 300, 330 f; 72, 66, 76).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Die Vorschrift ist deshalb im Wege verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfGE 86, 288, 320 f; 88, 145, 166 f) jedenfalls auf solche Fälle nicht anzuwenden, in denen vor Erlaß des Gesetzes ein Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen des Schuldners bereits eröffnet war (vgl. zu einem ähnlich eingeschränkten Verständnis des § 56 e DMBilG Hommelhoff/Spoerr DZWir 1995, 89, 91).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Darüber hinaus würde es sich um einen Fall echter Rückwirkung handeln, denn das Gesetz griffe, soweit es die bereits gebildete Gesamtvollstreckungsmasse nachträglich zu Lasten der Klägerin schmälerte, in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein (vgl. BVerfGE 13, 261, 271; 72, 175, 196).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Die Vorschrift ist deshalb im Wege verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfGE 86, 288, 320 f; 88, 145, 166 f) jedenfalls auf solche Fälle nicht anzuwenden, in denen vor Erlaß des Gesetzes ein Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen des Schuldners bereits eröffnet war (vgl. zu einem ähnlich eingeschränkten Verständnis des § 56 e DMBilG Hommelhoff/Spoerr DZWir 1995, 89, 91).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Das Rückwirkungsverbot kann insbesondere dann außer Kraft gesetzt sein, wenn der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückwirkt, mit der Regelung rechnen mußte (BVerfGE 37, 363, 397 f; 45, 142, 173 f; 88, 384, 404) oder eine unklare oder verworrene Rechtslage bestand (BVerfGE 72, 200, 259).
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Mit einem solchen Inhalt liefe die Regelung auf eine Enteignung hinaus (vgl. BVerfGE 58, 300, 330 f; 72, 66, 76).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Das Rückwirkungsverbot kann insbesondere dann außer Kraft gesetzt sein, wenn der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückwirkt, mit der Regelung rechnen mußte (BVerfGE 37, 363, 397 f; 45, 142, 173 f; 88, 384, 404) oder eine unklare oder verworrene Rechtslage bestand (BVerfGE 72, 200, 259).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
    Darüber hinaus würde es sich um einen Fall echter Rückwirkung handeln, denn das Gesetz griffe, soweit es die bereits gebildete Gesamtvollstreckungsmasse nachträglich zu Lasten der Klägerin schmälerte, in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein (vgl. BVerfGE 13, 261, 271; 72, 175, 196).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 431/97

    Unirksamkeit der Verpfändung des Warenlagers und der Forderungen eines VEB

    Auf den Verpfändungsvertrag ist ungeachtet der 4. Kreditverordnung der ehemaligen DDR vom 2. März 1990 (GBl. DDR I S. 114) das Recht des Zivilgesetzbuches der ehemaligen DDR (ZGB) anwendbar (vgl. BGHZ 137, 267, 274 f; BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 - IX ZR 427/97, NJW 1999, 1479, 1480 m. zust. Anm. Smid in WuB VI G. § 10 GesO 2.99).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Klägerin erst ab 21. Juni 1990 als Inhaberin der von der Staatsbank der ehemaligen DDR begründeten Kreditforderungen angesehen werden (BGHZ 137, 267, 280; BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 aaO).

    Da die Gesamtvollstreckung über das Vermögen der Schuldnerin im Januar 1991 und damit lange vor der Schaffung des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes eröffnet wurde, ist jene Rechtsnorm im Streitfall nicht anwendbar (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 aaO S. 1481).

  • OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00

    Altforderungen der Staatsbank der ehemaligen DDR

    Denn der Beklagten werden dadurch - im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.12.1998 (ZIP 1999, 610, 611) entschiedenen Fall keine Rechte nachträglich entzogen, was eine verfassungskonform einschränkende Auslegung der Vorschrift notwendig machen würde.
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